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  • Vertretung von Kindern

Kinder haben das Recht, in allen sie betreffenden Verfahren, kindgerecht informiert zu werden und ihre Meinung zu äussern. Die Kindesvertretung ermöglicht die Verwirklichung der Partizipation und die Sicherstellung ihrer Kinder- und Verfahrensrechte. Sie bietet die Chance, die Position der betroffenen Kinder stärker in das Verfahren und in die Entscheidungsfindung einzubringen. In transnationalen Fällen bietet der SSI Schweiz in deutschsprachigen Kantonen professionelle und kultursensible Kindesvertretungen an.

Unsere auf Kindesvertretung spezialisierte Juristin vertritt in Zusammenarbeit mit unserem interdisziplinären Team Kinder in Verfahren. Wir verstehen die Bedeutung eines kindgerechten Ansatzes, der es den Kindern ermöglicht, ihre Meinungen frei zu äussern, einzubringen und zu verstehen, was mit ihnen geschieht. Im Gespräch mit dem Kind unterstützen wir seine Meinungsbildung, stellen eine kindgerechte Information über seine Situation sicher und vertreten seine Interessen, sei es in familienrechtlichen, migrationsrechtlichen und insbesondere transnationalen Verfahren.

Weiter leistet der SSI Schweiz für alle unbegleiteten Minderjährigen, die sich im Kanton Genf aufhalten, im Auftrag des Amtes für Kindesschutz oder der Gerichte rechtlichen Beistand.

Vor den zuständigen Migrationsbehörden repräsentiert unser auf Migrationsrecht spezialisierte Anwalt die Interessen von unbegleiteten Minderjährigen bei Beschwerden gegen Asylverweigerungen, Rückführungen oder die Aufhebung der vorläufigen Aufnahme. Er stellt in ihrem Namen Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung oder auf Familien-zusammenführung. Zudem gibt er den Beiständen*innen der betroffenen Kinder Auskünfte und Ratschläge.

Zum Flyer

Im Jahr 2016 wurde der Asylantrag von Asma*, einer eritreischen Staatsangehörigen, die im Alter von 11 Jahren in die Schweiz geflohen war, abgelehnt. Nach einer Beschwerde des SSI Schweiz, in der das Risiko einer familiären Verfolgung hervorgehoben wurde, wurde Asma 2018 Asyl gewährt. Ihr Beistand wandte sich daraufhin an uns, um die notwendigen Schritte für die Familienzusammenführung von Asma und ihrer Mutter einzuleiten, da das Mädchen sehr unter der langen Trennung litt. Nach einer ersten Ablehnung erklärten sich die Behörden bereit, Asmas Mutter in Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention eine Einreise- und Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz zu erteilen.

*Name geändert